Abfertigung Neu vs. Abfertigung Alt: Das mussen Sie wissen
Mit 1. Jänner 2003 wurde das osterreichische Abfertigungsrecht grundlegend reformiert. Das Ziel des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) war es, den Verlust des Abfertigungsanspruchs bei Jobwechseln oder Selbstkundigung zu verhindern ("Rucksackprinzip").
Abfertigung Neu (Mitarbeitervorsorgekasse)
Der Arbeitgeber zahlt ab dem 2. Beschäftigungsmonat laufend 1,53% des monatlichen Bruttogehalts an die ausgewählte BV-Kasse (z.B. Valida, VBV, Allianz, APK, Bonus). Das Guthaben verzinst sich, ist gesetzlich kapitalgarantiert und geht bei Kundigung durch den Arbeitnehmer niemals verloren.
Abfertigung Alt (Staffelung nach Dienstjahren)
Gilt fur vor 2003 geschlossene Dienstverhältnisse:
• 3 Jahre: 2 Monatsentgelte
• 5 Jahre: 3 Monatsentgelte
• 10 Jahre: 4 Monatsentgelte
• 15 Jahre: 6 Monatsentgelte
• 20 Jahre: 9 Monatsentgelte
• 25 Jahre: 12 Monatsentgelte
Achtung: Bei Selbstkundigung erlosch der Anspruch im Altsystem komplett!
Steuerliche Behandlung (6% Pauschale)
Wird die Abfertigung bar auf das Bankkonto ausbezahlt, fällt keine normale progressive Einkommensteuer an, sondern eine extrem gunstige feste Lohnsteuer von nur 6% (§ 67 Abs. 3 EStG). Wird das Kapital direkt in eine Zusatzpension uberfuhrt, ist die Auszahlung sogar vollständig steuerfrei!
📊 Österreichische Gehalts- & Steuer-Aufschlusselungsmatrix
| Statutory Component / Legal Deduction Item | Calculated Amount (EUR) |
|---|---|
| Primary Net / Statutory Payable Amount | 0,00 € |
Häufig gestellte Fragen zur Abfertigung
Wann kann ich mir die Abfertigung Neu auszahlen lassen?
Eine Auszahlung ist moglich, wenn mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre) vorliegen und das Arbeitsverhältnis durch Dienstgeberkundigung, einvernehmliche Auflosung, unverschuldete Entlassung, berechtigten Austritt oder Ablauf einer Befristung endet. Bei Selbstkundigung kann der Betrag nicht bar ausbezahlt werden, bleibt aber in der Kasse erhalten.
Was passiert mit meiner Abfertigung Neu bei einer Selbstkundigung?
Ihr angespartes Kapital bleibt zu 100% geschutzt in der Vorsorgekasse liegen und erwirtschaftet weiterhin Erträge. Sie konnen es bei Antritt einer neuen Stelle zur Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers ubertragen lassen oder bis zur Pensionierung ansparen.
Gibt es in der Abfertigung Neu ein Verlustrisiko?
Nein. Der Gesetzgeber schreibt in § 24 BMSVG eine strikte Bruttokapitalgarantie vor. Die Vorsorgekasse muss garantieren, dass bei Beendigung zumindest die Summe aller eingezahlten Beiträge zur Verfugung steht.