Berechnungsgrundlagen des osterreichischen Arbeitslosengeldes
Das Arbeitslosengeld in Österreich wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) bemessen.
Grundbetrag (55% Nettoersatz)
Als Basis dient die Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung aus dem vorletzten Kalenderjahr (bei Geltendmachung im 1. Halbjahr) bzw. des letzten Kalenderjahres (im 2. Halbjahr) inklusive Sonderzahlungsanteilen. Davon wird das fiktive Nettoeinkommen ermittelt, von dem der Grundbetrag 55% beträgt.
Familienzuschlag & Schutzgrenzen
Fur jedes unterhaltsberechtigte Kind und unter bestimmten Voraussetzungen fur den einkommenslosen Ehepartner/Lebensgefährten gebuhrt ein Familienzuschlag von € 0,97 täglich. Bei niedrigen Einkommen wird der Satz auf bis zu 60% bzw. 80% angehoben, um das Existenzminimum zu sichern.
Staffelung der Bezugsdauer
• 20 Wochen: Grundanspruch (mind. 52 Wochen Beschäftigung in 24 Monaten)
• 30 Wochen: Bei mind. 3 Jahren Beschäftigung in 5 Jahren
• 39 Wochen: Ab Vollendung des 40. Lebensjahres und 6 Jahren Beschäftigung
• 52 Wochen: Ab Vollendung des 50. Lebensjahres und 9 Jahren Beschäftigung
📊 Österreichische Gehalts- & Steuer-Aufschlusselungsmatrix
| Statutory Component / Legal Deduction Item | Calculated Amount (EUR) |
|---|---|
| Primary Net / Statutory Payable Amount | 0,00 € |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich während des Arbeitslosengeldbezugs dazuverdienen?
Ja, eine geringfugige Beschäftigung bis zur monatlichen Geringfugigkeitsgrenze (2025: € 518,44) ist vollkommen anrechnungsfrei gestattet. Überschreitet das Einkommen diesen Betrag auch nur um einen Euro, ruht das Arbeitslosengeld fur den gesamten Monat.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Notstandshilfe?
Arbeitslosengeld ist eine zeitlich befristete Versicherungsleistung. Nach deren Ausschopfung kann Notstandshilfe beantragt werden. Diese beträgt in der Regel 92% bis 95% des vorherigen Grundbetrags und wird bei fortbestehender Notlage jeweils fur 52 Wochen bewilligt. Die fruhere Anrechnung des Partnereinkommens wurde 2018 abgeschafft!